Kfz-Versicherung kündigen: die Frist zum 30. November

Einmal im Jahr können Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Kfz-Versicherung wechseln – und die meisten lassen die Gelegenheit verstreichen. Schuld ist ein einzelnes Datum: der 30. November. Wer bis dahin nicht gekündigt hat, bleibt in der Regel ein weiteres Jahr im alten Vertrag. Hier steht, was bis dahin zu tun ist, worauf es bei der Frist wirklich ankommt – und wann ein Wechsel ausnahmsweise die schlechtere Idee ist.

Der Zeitplan auf einen Blick

Zeitplan für den Wechsel der Kfz-VersicherungAb Oktober kommt die Beitragserhöhung ins Haus und eröffnet ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat ab Zugang. Mitte November den neuen Vertrag samt eVB-Nummer sichern. Bis zum 23. November die Kündigung abschicken, um Postlaufzeit einzuplanen. Am 30. November muss sie beim Versicherer angekommen sein. Am 1. Januar beginnt der neue Vertrag.AB OKTOBERBeitragserhöhung im BriefSonderkündigung: 1 Monat ab ZugangMITTE NOVEMBERNeuen Vertrag sicherneVB-Nummer nicht vergessen23. NOVEMBERKündigung abschickeneine Woche Puffer einplanen30. NOVEMBERMuss angekommen seinZugang zählt, nicht der Poststempel1. JANUARNeuer Vertrag beginnt

Warum ausgerechnet der 30. November?

Die meisten Kfz-Versicherungen laufen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Diese sogenannte Hauptfälligkeit zum 1. Januar ist der Normalfall. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres – und daraus ergibt sich der 30. November.

Der häufigste Fehler: Die Kündigung muss dem Versicherer bis zum 30. November zugegangen sein. Es genügt nicht, sie an diesem Tag abzuschicken. Wer per Post kündigt, sollte gut eine Woche Puffer einplanen.

Prüfe zuerst, ob der 30. November überhaupt dein Datum ist

Nicht jeder Vertrag endet am 31. Dezember. Wer sein Fahrzeug unterjährig angemeldet hat, hat häufig eine abweichende Hauptfälligkeit – dann gilt ein ganz anderer Stichtag, nämlich einen Monat vor dem Ablauf deines persönlichen Versicherungsjahres.

Wo du dein Datum findest:

  • im Versicherungsschein unter „Versicherungsbeginn“ oder „Hauptfälligkeit“
  • auf der letzten Beitragsrechnung, meist im Kopfbereich
  • im Kundenkonto deines Versicherers unter den Vertragsdaten

So kündigst du richtig – in vier Schritten

  • Hauptfälligkeit prüfen. Erst wenn du dein Datum kennst, weißt du, wie viel Zeit bleibt.
  • Erst vergleichen, dann kündigen. Sichere dir den neuen Vertrag samt eVB-Nummer, bevor der alte endet – sonst stehst du im schlimmsten Fall ohne Versicherungsschutz da.
  • Kündigung verschicken. Viele neue Versicherer übernehmen das auf Wunsch für dich.
  • Bestätigung aufbewahren. Erst die schriftliche Kündigungsbestätigung macht die Sache verbindlich.

Textform genügt. Seit 2022 reicht für die Kündigung die Textform nach § 126b BGB – eine E-Mail ist also ausreichend, eine eigenhändige Unterschrift nicht nötig. Ein Einschreiben ist kein Muss, aber ein Nachweis über den Zugang kann im Streitfall helfen.

Musterschreiben zum Kopieren

Betreff: Kündigung meiner Kfz-Versicherung, Versicherungsschein-Nr. [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Kfz-Versicherung mit der Versicherungsschein-Nummer [Nummer] für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen [Kennzeichen] fristgerecht zum nächstmöglichen Termin, nach meiner Berechnung zum [Datum].

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung sowie das Vertragsende schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, Datum]

Frist verpasst? Diese Sonderfälle helfen weiter

Der 30. November ist nicht die einzige Gelegenheit. In diesen Fällen entsteht ein Sonderkündigungsrecht, das unabhängig vom Stichtag gilt:

Dein Beitrag steigt

Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich die Leistung entsprechend verbessert, darfst du kündigen – in der Regel innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung (§ 40 VVG). Achte auf den Brief: Viele Erhöhungen erreichen die Kunden erst im Oktober oder November.

Es gab einen Schaden

Nach einem regulierten Schadensfall können beide Seiten den Vertrag kündigen (§ 92 VVG) – du ebenso wie der Versicherer.

Du wechselst das Fahrzeug

Meldest du ein anderes Auto an, endet der alte Vertrag und es beginnt ein neuer. Das ist der stille Königsweg: Ein Fahrzeugwechsel setzt die Stichtagsfrage komplett außer Kraft.

Wann sich der Wechsel nicht lohnt

Ein Vergleichsportal, das nur zum Wechseln rät, wäre wenig hilfreich. In diesen Fällen bleibst du besser, wo du bist:

  • Ein Schaden ist noch nicht reguliert. Warte ab, bis der Fall abgeschlossen ist – sonst verhandelst du mitten im Wechsel mit zwei Versicherern.
  • Du hast einen Rabattschutz. Nicht jeder neue Versicherer übernimmt ihn. Rechne nach, was er dir nach einem Schaden wert wäre.
  • Der Preisunterschied ist gering. Bei wenigen Euro im Jahr wiegt eine schlechtere Schadensregulierung schwerer als die Ersparnis.
  • Du brauchst bestimmte Leistungen. Werkstattbindung, Marderschaden mit Folgeschäden oder grobe Fahrlässigkeit sind Punkte, an denen billige Tarife oft sparen.

Tarife vergleichen

Wenn du die Punkte oben geprüft hast und ein Wechsel sinnvoll erscheint, siehst du im Vergleichsrechner, was dein Fahrzeug bei anderen Anbietern kosten würde.

Häufige Fragen

Muss die Kündigung am 30. November abgeschickt oder angekommen sein?

Sie muss angekommen sein. Maßgeblich ist der Zugang beim Versicherer, nicht das Datum des Poststempels. Plane deshalb mehrere Tage Puffer ein oder kündige per E-Mail.

Reicht eine E-Mail zur Kündigung?

Ja. Seit 2022 genügt die Textform nach § 126b BGB. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Lass dir den Eingang aber schriftlich bestätigen.

Was ist, wenn mein Vertrag nicht am 1. Januar beginnt?

Dann gilt der 30. November für dich nicht. Maßgeblich ist deine persönliche Hauptfälligkeit: Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat vor Ablauf deines Versicherungsjahres. Das Datum steht im Versicherungsschein.

Kann ich kündigen, obwohl ich einen Schaden gemeldet habe?

Ja, nach einem regulierten Schadensfall besteht sogar ein Sonderkündigungsrecht nach § 92 VVG. Solange der Schaden aber noch bearbeitet wird, ist Abwarten meist die bessere Wahl.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Dann verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Es sei denn, es greift ein Sonderkündigungsrecht – etwa bei einer Beitragserhöhung, nach einem Schaden oder bei einem Fahrzeugwechsel.

Stand: September 2026. Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer die Bedingungen deines konkreten Vertrags.