Beitragserhöhung bei der Kfz-Versicherung: dein Sonderkündigungsrecht

Im Herbst landen sie in den Briefkästen: Schreiben, in denen die Kfz-Versicherung einen höheren Beitrag für das kommende Jahr ankündigt. Viele legen den Brief beiseite – und übersehen, dass genau dieses Schreiben eine Tür öffnet. Wer mehr zahlen soll, darf nämlich in aller Regel kündigen, auch wenn der 30. November längst vorbei ist.

Was das Sonderkündigungsrecht bedeutet

Erhöht dein Versicherer den Beitrag, ohne die Leistung entsprechend auszuweiten, kannst du den Vertrag außerordentlich kündigen (§ 40 VVG). Du bist also nicht an das Versicherungsjahr gebunden, sondern hast ein eigenes Zeitfenster – in der Regel einen Monat ab Zugang der Mitteilung.

Der Monat läuft ab Zugang, nicht ab Briefdatum. Zwischen dem Datum im Schreiben und dem Tag, an dem es bei dir ankommt, liegen oft mehrere Tage. Notiere dir das Eingangsdatum oder hebe den Umschlag auf – im Zweifel zählt genau das.

Prüfe in zwei Schritten, ob du kündigen darfst

Prüfschema: Darf ich wegen der Beitragserhöhung kündigen?Erste Frage: Steht im Brief ein höherer Beitrag? Wenn nein, gibt es kein Sonderkündigungsrecht und es bleibt beim regulären Termin 30. November. Wenn ja, zweite Frage: Woher kommt die Erhöhung? Bei Preis, Typklasse oder Regionalklasse darfst du kündigen, und zwar innerhalb eines Monats ab Zugang. Bei einer Rückstufung nach einem Schaden greift das Sonderkündigungsrecht wegen Erhöhung nicht.1. Steht im Brief ein höherer Beitrag?NeinKein Sonderrecht – regulär bis 30. November2. Woher kommt die Erhöhung?Preis, Typ- oder RegionalklasseKündigung möglich – ein Monat ab ZugangRückstufung nach einem SchadenKein Sonderrecht aus der Erhöhung

Was als Erhöhung zählt – und was nicht

Nicht jeder höhere Betrag auf der Rechnung eröffnet das Sonderkündigungsrecht. Die Unterscheidung ist einfach: Es kommt darauf an, ob der Versicherer den Preis anhebt oder ob sich deine eigene Situation geändert hat.

Das zählt als Erhöhung:

  • eine reine Beitragsanhebung ohne bessere Leistung
  • eine neue Typklasse für dein Fahrzeugmodell
  • eine neue Regionalklasse für deinen Wohnort

Das zählt nicht:

  • die Rückstufung nach einem Schaden – sie ist im Vertrag von vornherein vereinbart
  • ein höherer Beitrag, weil du selbst etwas gemeldet hast, etwa mehr Fahrleistung oder einen erweiterten Fahrerkreis

Im zweiten Fall bleibt dir der reguläre Weg über den Stichtag – wie er funktioniert, steht in unserem Beitrag zur Kündigungsfrist am 30. November.

So gehst du vor

  • Eingangsdatum notieren. Ab diesem Tag läuft dein Monat.
  • Erst vergleichen, dann kündigen. Sichere den neuen Vertrag samt eVB-Nummer, bevor der alte endet.
  • Ausdrücklich außerordentlich kündigen und dich auf die Beitragserhöhung berufen.
  • Bestätigung aufbewahren – erst sie macht das Vertragsende verbindlich.

Musterschreiben zum Kopieren

Betreff: Außerordentliche Kündigung wegen Beitragserhöhung, Versicherungsschein-Nr. [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom [Datum des Briefes], bei mir eingegangen am [Eingangsdatum], haben Sie mir eine Erhöhung meines Beitrags mitgeteilt. Von meinem Sonderkündigungsrecht mache ich hiermit Gebrauch und kündige den Vertrag mit der Versicherungsschein-Nummer [Nummer] fristgerecht zum Wirksamwerden der Erhöhung.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, Datum]

Wann du besser bleibst, wo du bist

Ein Sonderkündigungsrecht zu haben heißt nicht, es nutzen zu müssen. In diesen Fällen lohnt das Bleiben:

  • Die Erhöhung ist klein. Ein paar Euro im Jahr wiegen eine gute Schadensregulierung nicht auf.
  • Du hast einen Rabattschutz. Nicht jeder neue Versicherer übernimmt ihn – nach einem Schaden kann er mehr wert sein als die Ersparnis.
  • Ein Schaden ist noch offen. Warte die Regulierung ab, statt mitten im Verfahren den Anbieter zu wechseln.
  • Der billigere Tarif hat Hürden, die du nicht willst – etwa eine Werkstattbindung oder einen schwächeren Schutz bei grober Fahrlässigkeit.

Tarife vergleichen

Wenn die Erhöhung spürbar ist und nichts dagegen spricht, zeigt der Vergleichsrechner, was dein Fahrzeug anderswo kosten würde.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich nach einer Beitragserhöhung Zeit zu kündigen?

In der Regel einen Monat ab Zugang der Mitteilung. Maßgeblich ist der Tag, an dem der Brief bei dir ankommt – nicht das Datum auf dem Schreiben.

Gilt das auch bei einer neuen Typklasse oder Regionalklasse?

Ja. Steigt dein Beitrag, weil dein Fahrzeugmodell oder dein Wohnort neu eingestuft wurde, kannst du in der Regel ebenfalls außerordentlich kündigen.

Und wenn mein Beitrag nach einem Schaden steigt?

Dann greift dieses Sonderkündigungsrecht nicht: Die Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt ist vertraglich vereinbart und keine Erhöhung im Sinne des Gesetzes. Nach einem regulierten Schaden besteht allerdings ein eigenes Sonderkündigungsrecht.

Muss ich kündigen, bevor ich einen neuen Vertrag habe?

Nein – und du solltest es auch nicht. Sichere zuerst den neuen Vertrag samt eVB-Nummer und kündige erst danach, damit keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht.

Was passiert, wenn ich die Monatsfrist verpasse?

Dann bleibt der reguläre Weg: Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres, bei Hauptfälligkeit am 1. Januar also bis zum 30. November.

Stand: September 2026. Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer die Bedingungen deines konkreten Vertrags.