Im Herbst flattern sie ins Haus: Schreiben, in denen der Stromversorger ankündigt, dass es ab Januar teurer wird. Die gute Nachricht steht meist weit unten im Brief und wird deshalb oft übersehen – du darfst kündigen, und zwar unabhängig von Laufzeit und normaler Kündigungsfrist.
Was das Sonderkündigungsrecht bei Strom bedeutet
Hebt dein Versorger den Arbeits- oder Grundpreis an, steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu. Es gilt in der Grundversorgung ebenso wie in einem Sondervertrag, und es setzt die vereinbarte Laufzeit außer Kraft. Selbst wenn du dich eigentlich noch ein Jahr gebunden hättest: Bei einer Preiserhöhung kommst du raus.
Der Versorger muss dich rechtzeitig informieren und auf das Kündigungsrecht hinweisen. In der Grundversorgung sind dafür mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden vorgeschrieben. Findest du im Schreiben keinen Hinweis auf dein Recht, ist das ein Grund, genauer hinzusehen und beim Versorger nachzufragen.
Der Zeitplan nach dem Brief
Entscheidend ist das Datum, zu dem die Erhöhung wirksam wird – nicht das Datum des Briefes. Bis dahin muss deine Kündigung beim Versorger sein.
Was als Erhöhung zählt – und was nicht
Nicht jeder höhere Betrag auf deiner Rechnung ist eine Preiserhöhung im rechtlichen Sinn. Diese Unterscheidung erspart dir eine Kündigung, die ins Leere läuft.
Das zählt:
- ein höherer Arbeitspreis je Kilowattstunde
- ein höherer Grundpreis pro Monat
- eine Änderung der Vertragsbedingungen zu deinen Ungunsten
Das zählt nicht:
- Dein Neukundenbonus läuft aus. Er war von vornherein befristet – sein Wegfall ist keine Preisänderung.
- Dein Abschlag wurde angehoben. Wenn nur die monatliche Rate an einen höheren Verbrauch angepasst wird, bleibt der Preis je Kilowattstunde gleich; es wird lediglich anders verteilt.
- Du hast selbst etwas geändert, etwa den Zähler oder die gemeldete Verbrauchsmenge.
So gehst du vor
- Das Wirksamkeitsdatum notieren. Es steht im Schreiben und ist deine Frist.
- Neuen Tarif suchen und den Lieferbeginn auf genau dieses Datum legen.
- Kündigen und dich ausdrücklich auf die Preiserhöhung berufen. Viele neue Versorger übernehmen das auf Wunsch.
- Bestätigung aufbewahren – erst sie macht das Vertragsende verbindlich.
Musterschreiben zum Kopieren
Betreff: Sonderkündigung wegen Preiserhöhung, Kundennummer [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom [Datum des Briefes] haben Sie mir eine Preiserhöhung zum [Datum des Wirksamwerdens] mitgeteilt. Von meinem Sonderkündigungsrecht mache ich hiermit Gebrauch und kündige meinen Stromliefervertrag (Kundennummer [Nummer], Zählernummer [Nummer]) zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung sowie das genaue Vertragsende schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, Zählerstand, Datum]
Keine Sorge wegen einer Lücke
Eine Frage kommt an dieser Stelle fast immer: Was, wenn die Kündigung durch ist, aber noch kein neuer Vertrag läuft? Dunkel wird es nie. In Deutschland greift die Ersatzversorgung – du fällst automatisch in die Grundversorgung deines örtlichen Versorgers. Anders als bei der Kfz-Versicherung stehst du also nie ohne da. Teuer ist die Grundversorgung allerdings meistens, deshalb bleibt es dabei: erst den neuen Tarif sichern, dann kündigen.
Wann Bleiben günstiger ist
Ein Sonderkündigungsrecht zu haben heißt nicht, es nutzen zu müssen:
- Dein Bonus ist noch nicht ausgezahlt. Viele Boni gibt es erst nach zwölf Monaten Laufzeit. Wer vorher geht, verliert sie – rechne gegen, ob die Ersparnis das aufwiegt.
- Die Erhöhung ist klein. Bei wenigen Euro im Jahr lohnt der Aufwand kaum.
- Du hast noch eine Preisgarantie. Dann betrifft dich die Erhöhung unter Umständen gar nicht – prüfe, worauf sie sich genau bezieht.
Tarife vergleichen
Wenn die Erhöhung spürbar ist, zeigt der Vergleichsrechner, was dein Haushalt bei anderen Anbietern zahlen würde.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich nach einer Strompreiserhöhung Zeit zu kündigen?
Bis zum Wirksamwerden der Erhöhung. Versorger müssen eine Preisänderung rechtzeitig vorher ankündigen – in der Grundversorgung mindestens sechs Wochen – und dich dabei auf dein Sonderkündigungsrecht hinweisen.
Stehe ich ohne Strom da, wenn ich kündige, bevor ich einen neuen Vertrag habe?
Nein. Anders als bei der Kfz-Versicherung gibt es eine Ersatzversorgung: Du fällst automatisch in die Grundversorgung deines örtlichen Versorgers. Dunkel wird es nie – teurer allerdings oft schon.
Zählt es als Preiserhöhung, wenn mein Neukundenbonus ausläuft?
Nein. Der Bonus war von vornherein befristet; sein Wegfall ist keine Preisänderung und eröffnet kein Sonderkündigungsrecht.
Mein Abschlag wurde erhöht – darf ich deshalb kündigen?
Nein, wenn nur der monatliche Abschlag an einen höheren Verbrauch angepasst wurde. Der Arbeitspreis bleibt dabei gleich, es wird lediglich anders verteilt.
Verliere ich meinen Bonus, wenn ich wegen der Erhöhung vorzeitig wechsle?
Möglich. Viele Boni werden erst nach zwölf Monaten Vertragslaufzeit ausgezahlt. Rechne nach, ob die Ersparnis den Bonus aufwiegt, bevor du kündigst.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer die Bedingungen deines konkreten Vertrags.
