Hausratversicherung: wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

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Bei der Hausratversicherung gibt es eine Zahl, über die kaum jemand nachdenkt – und die im Schadensfall über Tausende Euro entscheidet: die Versicherungssumme. Wer sie zu niedrig ansetzt, bekommt nach einem Wasserrohrbruch oder Einbruch nicht den vollen Schaden ersetzt, sondern nur einen Bruchteil. Und zwar völlig zu Recht, denn so steht es im Gesetz.

Was die Versicherungssumme abdecken muss

Versichert ist dein Hausrat – alles, was du mitnehmen würdest, wenn du umziehst: Möbel, Kleidung, Elektronik, Geschirr, Teppiche, Fahrräder, Werkzeug. Nicht dazu gehört das Gebäude selbst mit Wänden, Fenstern und Heizung, dafür ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.

Entscheidend ist der Neuwert, nicht der Gebrauchtwert. Die Frage lautet also nicht, was dein zehn Jahre alter Schrank heute noch bringt, sondern was ein neuer kosten würde.

Unterversicherung: die Rechnung, die wehtut

Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert deines Hausrats, zahlt der Versicherer nur im Verhältnis. Das regelt § 75 VVG, und es gilt unabhängig davon, wie hoch der Schaden ausfällt:

Unterversicherung: die Rechnung Bei 39.000 Euro Hausratwert und nur 20.000 Euro Versicherungssumme zahlt die Versicherung von 10.000 Euro Schaden nur 5.128 Euro. Unterversicherung: die Rechnung So viel ist der Hausrat wert 60 m² × 650 € = 39.000 € So viel ist versichert 20.000 € – nur 51 % Schaden durch Wasserrohrbruch 10.000 € Die Versicherung zahlt 5.128 € Die restlichen 4.872 € zahlst du selbst.

Der Schaden lag bei 10.000 Euro, ausgezahlt werden 5.128 Euro. Nicht weil die Versicherung trickst, sondern weil nur gut die Hälfte des Werts versichert war. Dieselbe Quote greift bei jedem Schaden – auch bei einem über 500 Euro.

Die Faustformel: 650 Euro pro Quadratmeter

Niemand erwartet von dir, jede Gabel zu zählen. Versicherer rechnen pauschal mit einem Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche – verbreitet sind 650 Euro, je nach Anbieter zwischen 600 und 750 Euro, einzelne Tarife gehen bis 800 Euro. Für eine 80-Quadratmeter-Wohnung ergibt das eine Versicherungssumme von rund 52.000 Euro.

Diese Pauschale ist bewusst großzügig gewählt. Bei normaler Einrichtung liegt sie eher über dem echten Wert – und genau das ist der Punkt. Bei hochwertiger Einrichtung kehrt sich das um: Dann reicht die Pauschale oft nicht, und eine Einzelaufstellung ist der sicherere Weg.

Der Unterversicherungsverzicht ist das Entscheidende

Wer die Pauschale ansetzt, bekommt von den meisten Versicherern den Unterversicherungsverzicht. Das heißt: Der Versicherer verzichtet darauf, im Schadensfall nachzurechnen, ob deine Summe gereicht hätte. Er zahlt den Schaden bis zur Versicherungssumme, fertig.

Das ist der wichtigste Satz in diesem Beitrag: Nicht die perfekt berechnete Summe schützt dich, sondern der Unterversicherungsverzicht. Prüfe deshalb zuerst, ob er in deinem Vertrag steht. Er ist mehr wert als zwanzig Euro Beitragsersparnis im Jahr.

Zu hoch versichern bringt nichts

Die Summe einfach zu verdoppeln ist keine Lösung. Ersetzt wird immer nur der tatsächliche Schaden: Ist dein Hausrat 40.000 Euro wert und du versicherst 100.000 Euro, bekommst du nach einem Totalverlust trotzdem 40.000 Euro. Den Beitrag für die anderen 60.000 Euro zahlst du jedes Jahr umsonst.

Wertsachen haben eigene Obergrenzen

Schmuck, Bargeld, Münzsammlungen und Kunst gelten als Wertsachen. Für sie gilt innerhalb der Versicherungssumme eine zusätzliche Grenze – meist ein Prozentsatz der Gesamtsumme, bei Bargeld deutlich niedriger als bei Schmuck. Wie hoch, steht in deinen Bedingungen und unterscheidet sich von Tarif zu Tarif.

Ein Tresor hebt diese Grenze bei vielen Anbietern an. Wenn mehr als ein paar Tausend Euro an Wertsachen bei dir liegen, lohnt der Blick in genau diesen Absatz.

Was nicht mitversichert ist

  • Das Gebäude selbst – Wände, Dach, Fenster, fest verbaute Heizung
  • Dein Auto und alles, was darin liegt
  • Sachen, die dem Vermieter gehören
  • Bei der Einbauküche kommt es darauf an: Hast du sie selbst gekauft, zählt sie meist zum Hausrat. Gehörte sie zur Wohnung, ist sie Sache des Vermieters.

Nach einem Umzug ist die Summe fast immer falsch. Ziehst du von 60 auf 85 Quadratmeter, fehlen dir nach der Faustformel über 16.000 Euro Versicherungssumme – und damit der Unterversicherungsverzicht. Melde die neue Wohnfläche direkt beim Versicherer, nicht irgendwann später. Dasselbe gilt für Strom und DSL: Beim Umzug hängen mehrere Verträge gleichzeitig daran.

So prüfst du deine Summe in zehn Minuten

  1. Wohnfläche nach den Versicherungsbedingungen ermitteln. Dort zählen Balkone, Terrassen, Treppen und nicht ausgebaute Kellerräume meist nicht mit – die Zahl aus dem Mietvertrag kann also abweichen.
  2. Mit 650 Euro multiplizieren. Das ist dein Richtwert.
  3. Im Versicherungsschein nachsehen, welche Summe dort tatsächlich steht.
  4. Nach dem Wort Unterversicherungsverzicht suchen. Steht es nicht drin, ist das der eigentliche Handlungsbedarf.
  5. Weicht die Summe um mehr als zehn Prozent nach unten ab, anpassen lassen oder vergleichen.

Wann du nichts ändern solltest

Nicht jede Abweichung ist ein Problem. Liegt deine Summe leicht über dem Richtwert und hast du den Unterversicherungsverzicht, ist alles in Ordnung – dann zahlst du ein paar Euro mehr für Ruhe. Auch ein alter Vertrag mit guten Konditionen ist kein Grund zum Wechseln, nur weil die Summe nicht auf den Euro passt.

Der Wechsel lohnt sich, wenn der Unterversicherungsverzicht fehlt, Wertsachen zu knapp gedeckt sind oder der Beitrag deutlich über dem Marktniveau liegt.

Was du für die richtige Summe zahlst, unterscheidet sich stark zwischen den Anbietern. Ein Vergleich dauert wenige Minuten:

Häufige Fragen

Wie hoch muss die Versicherungssumme bei der Hausratversicherung sein?

Als Richtwert gelten 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, je nach Versicherer 600 bis 750 Euro. Für 80 Quadratmeter sind das rund 52.000 Euro. Wer diese Pauschale ansetzt, bekommt meist den Unterversicherungsverzicht.

Was passiert bei Unterversicherung?

Der Versicherer zahlt nur im Verhältnis von Versicherungssumme zu tatsächlichem Wert, so steht es in § 75 VVG. Sind 20.000 von 39.000 Euro versichert, gibt es bei 10.000 Euro Schaden nur rund 5.100 Euro.

Was ist der Unterversicherungsverzicht?

Eine Zusage des Versicherers, im Schadensfall nicht nachzurechnen, ob deine Summe gereicht hätte. Er zahlt den Schaden bis zur Versicherungssumme. Voraussetzung ist meist, dass du die Quadratmeterpauschale ansetzt.

Zählt die Einbauküche zum Hausrat?

Das hängt davon ab, wer sie angeschafft hat. Eine selbst gekaufte Küche gehört meist zum Hausrat, eine vom Vermieter gestellte nicht. Im Zweifel beim Versicherer nachfragen und die Antwort schriftlich geben lassen.

Muss ich die Summe nach einem Umzug anpassen?

Ja, sobald sich die Wohnfläche ändert. Mehr Quadratmeter bedeuten nach der Faustformel eine höhere Summe – ohne Anpassung droht Unterversicherung. Melde die neue Fläche am besten vor dem Umzugstermin.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer die Bedingungen deines konkreten Vertrags.