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Private Krankenversicherung (PKV) vergleichen – Tarife im Überblick

Angestellte mit ausreichendem Einkommen, Selbstständige und Beamte können sich privat krankenversichern. Die private Krankenversicherung bietet oft umfangreichere Leistungen als die gesetzliche Kasse – ein sorgfältiger Vergleich lohnt sich, da Leistungen und Beiträge stark variieren.

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Warum sich ein PKV-Vergleich lohnt

✓  Individuell zusammenstellbare Leistungspakete

✓  Häufig kürzere Wartezeiten und erweiterte Behandlungsmöglichkeiten

✓  Beitrag richtet sich nach Gesundheitszustand und Leistungsumfang statt nach Einkommen

✓  Chefarztbehandlung und Einbettzimmer oft optional einschließbar

✓  Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme möglich

Worauf du beim Vergleich achten solltest

→  Zugangsvoraussetzungen wie Einkommensgrenze oder Status als Angestellter, Beamter oder Selbstständiger

→  Leistungsumfang im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung

→  Beitragsentwicklung im Alter und Alterungsrückstellungen

→  Rückkehrmöglichkeiten in die gesetzliche Krankenversicherung

→  Wartezeiten und Risikozuschläge bei Vorerkrankungen

Häufig gestellte Fragen zur privaten Krankenversicherung

Wer darf sich privat krankenversichern?

Angestellte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, Beamte, Selbstständige und Freiberufler können in die private Krankenversicherung wechseln.

Ist ein Rückwechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?

Ein Rückwechsel ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa bei sinkendem Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze oder ab einem bestimmten Alter nur eingeschränkt.

Wovon hängt der Beitrag in der PKV ab?

Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang, nicht nach dem Einkommen.

Was sind Alterungsrückstellungen?

Das sind Rücklagen, die die PKV bildet, um Beitragssteigerungen im Alter abzufedern.

Sind Familienmitglieder in der PKV automatisch mitversichert?

Nein, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung benötigt jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag.

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